Eine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung eines (Teil-)Staates und befasst sich unter anderem mit den zentralen Fragen der Staatsorganisation. Sie regelt insbesondere die Volksrechte, die Beziehungen zwischen Parlament, Regierung und Gerichten, enthält einen Katalog der öffentlichen Aufgaben des Kantons sowie einen Grundrechtskatalog.

Jede Änderung der Kantonsverfassung unterliegt obligatorisch der Volksabstimmung (obligatorisches Referendum) und der eidgenössischen Gewährleistung durch die Bundesversammlung.

Die aktuelle Kantonsverfassung hat die alte Kantonsverfassung von 1889 abgelöst. Am 30. Oktober 2005 hat das Stimmvolk eine durch einen Verfassungsrat ausgearbeitete, totalrevidierte Verfassung angenommen. Sie trat am 13. Juli 2006 in Kraft. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen ein ausgebauter Grundrechte-Katalog (u.a. Zugang Behinderter zu öffentlichen Bauten und Einrichtungen, familienergänzende Tagesbetreuung), die Stärkung der Position der Landgemeinden, die Einführung eines vierjährigen Regierungspräsidiums, die Verkleinerung des Grossen Rates auf 100 Mitglieder und die Reduktion der benötigten Unterschriften für Volksinitiativen von 4000 auf 3000.

Referendum | Verfassungsrat

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