Fünf-Prozent-Klausel

Basel-Stadt kannte seit 1996 ein Fünf-Prozent-Quorum für Grossratswahlen. Die an den Wahlen teilnehmenden Parteien oder Gruppierungen mussten pro Wahlliste in mindestens einem Wahlkreis einen Wählerstimmenanteil von fünf Prozent erreichen, um dann bei der Sitzverteilung in allen Wahlkreisen berücksichtigt zu werden.

2011 führte der Grosse Rat eine Vier-Prozent-Klausel ein, die für die Grossratswahlen 2012 und 2016 galt. Auf die Wahlen 2020 hin wurde das Quorum ganz abgeschafft.

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