Gesetze sind Rechtsnormen, die stets einen Verfassungsartikel (Verfassung) als Grundlage haben. Sie richten sich an alle, sind also nicht auf einzelne Personen abgestellt und regeln nicht unmittelbar einen Einzelfall.

Der Grosse Rat als Legislative erlässt alle grundlegenden und wichtigen Bestimmungen in Gesetzesform. Neue Gesetze oder Gesetzesänderungen unterliegen im Kanton Basel-Stadt – im Gegensatz zu einzelnen anderen Kantonen – nur dem fakultativen Referendum.

Einführungsgesetz | Referendum | Verfassung

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Gesetzgebung im Kanton Basel-Stadt