Der Regierungsrat überweist Gesetzesentwürfe mittels eines Ratschlages an den Grossen Rat. Der Ratschlag enthält nebst dem Gesetzesentwurf Ausführungen zu dessen Entstehung, zu den Ergebnissen eines allfälligen Vernehmlassungsverfahrens sowie Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen.

Auf Bundesebene und in anderen Kantonen wird ein Ratschlag Botschaft oder Vorlage genannt.

Auch neue Ausgaben, die 1,5 Mio. Franken übersteigen, muss die Regierung dem Grossen Rat mittels eines Ratschlags vorlegen.

Die entsprechenden Grossratsbeschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum.

Referendum | Vernehmlassungsverfahren | vgl. Ausgabenbericht