Der Grosse Rat ist das Parlament bzw. die Legislative des Kantons Basel-Stadt. Er besteht aus 100 Mitgliedern, die alle vier Jahre vom Volk gewählt werden. Der Grosse Rat tagt in der Regel zweimal pro Monat im Basler Rathaus in öffentlicher Sitzung. Er ist gleichzeitig staatliches (kantonales) und kommunales Parlament; die Stadtgemeinde Basel verfügt seit 1875 über keine eigenen Behörden mehr.

Die Aufgaben des Grossen Rates umfassen in erster Linie die Gesetzgebung, die Oberaufsicht über Regierung, Verwaltung und Justiz unddie Beschlussfassung über Steuern, Abgaben und Kredite, das kantonale Budget und die Staatsrechnung. Ferner hat er wichtige raumplanerische Befugnisse.