Grossratspräsidium

Der Präsident bzw. die Präsidentin des Grossen Rates wird jeweils im Januar (bzw. im ersten Jahr einer Legislatur im Februar) vom Plenum gewählt. Er oder sie leitet für die Dauer eines Amtsjahres die Ratssitzungen wie auch das Ratsbüro und vertritt das Parlament nach aussen.

Ratsbüro