(Parlamentarische Immunität) Mitglieder des Grossen Rates sind während ihrer Amtszeit "immun" gegen Strafverfolgungen oder Zivilklagen wegen Äusserungen im Ratssaal oder in Kommissionssitzungen. Damit soll die freie Meinungsäusserung im Parlament sichergestellt werden.

Wird die Immunität offensichtlich missbraucht, so kann der Grosse Rat die Immunität mit Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder aufheben.