Standesinitiative

Die Kantone besitzen auf Bundesebene ein Initiativrecht. Mit einer Standesinitiative kann jeder Kanton bei der Bundesversammlung Verfassungs- oder Gesetzesvorlagen einbringen. Es ist den Eidgenössischen Räten überlassen, ob sie dem Begehren entsprechen wollen.

Im Kanton Basel-Stadt ist jedes Mitglied des Grossen Rates berechtigt, die Einreichung einer Standesinitiative zu beantragen. Zuständig ist letztlich der Grosse Rat.