Interessenbindungen

Grossratsmitglieder sind verpflichtet, beim Eintritt in den Grossen Rat unter Vorbehalt des Berufsgeheimnisses ihre Interessenbindungen (z.B. Verwaltungsratsmandate) offenzulegen. Das Register wird jährlich neu publiziert.

Die Offenlegungspflicht dient der Transparenz über die politischen Interessenverflechtungen zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.

Interessenbindungen