Interparlamentarische Kommissionen

Interparlamentarische Kommissionen (mehrheitlich Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommissionen genannt) prüfen die Ziele eines Staatsvertrags und deren Verwirklichung sowie insbesondere Finanzplanung, Berichterstattung zum Leistungsauftrag bzw. Geschäftsbericht und Jahresrechnung der Institution. Zudem können sie Empfehlungen abgeben und allenfalls Änderungen des Staatsvertrags beantragen.

Interparlamentarische Kommissionen haben jederzeit ein Akteneinsichtsrecht und das Recht, Auskünfte von Organen und Mitarbeitenden der Institution einzuholen.

Mitglieder werden für die Dauer der jeweiligen kantonalen Legislaturperioden in die Kommissionen gewählt.

Staatsvertrag

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Interparlamentarische Kommissionen mit Beteiligung des Grossen Rates