Staatsverträge sind Verträge zwischen zwei oder mehr Ländern oder Kantonen. Wichtige Staatsverträge mit anderen Kantonen müssen im Kanton Basel-Stadt vom Grossen Rat genehmigt werden. Staatsverträge mit verfassungsänderndem Inhalt unterliegen dem obligatorischen Referendum; ansonsten unterliegen sie dem fakultativen Referendum. 

Mit der Kantonsverfassung von 2006 hat der Rat zudem ein Mitwirkungsrecht bei der Vorbereitung neuer Staatsverträge, die seiner Genehmigung unterliegen, erhalten.

Ein Staatsvertrag kann die Einsetzung einer Interparlamentarischen Kommission vorsehen.

Interparlamentarische Kommissionen | Referendum