Interpellation (auch dringliche)

Mittels einer Interpellation hat jedes Ratsmitglied das Recht, vom Regierungsrat Auskunft zu verlangen über die Verwaltung oder Angelegenheiten, welche die Interessen des Kantons berühren. Die Auskunft soll in der gleichen oder nächsten Sitzung erfolgen. Interpellationen haben oft "Empörungscharakter".

Bei ausserordentlichen Vorkommnissen kann jedes Ratsmitglied bis eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn eine dringliche Interpellation einreichen. Sofern diese im Rat ein Zweidrittelmehr findet, muss sie der Regierungsrat in der gleichen Sitzung mündlich beantworten.

Parlamentarische Instrumente