Jugendparlament; junger rat

Der Kanton Basel-Stadt kannte zwischen 1995 und 2003 ein Jugendparlament; Ende 2003 löste es sich auf.

Seit 2005 gibt es den bis 15-köpfigen "jungen rat", der Jugendlichen ebenfalls politischen Einfluss ermöglichen soll. Der Junge Rat ist eine Kommission des Erziehungsdepartements (seit 2010; vorher regierungsrätliche Kommission). Er kann u.a. zu Vernehmlassungsvorlagen des Regierungsrats und der Departemente Stellung nehmen, Anregungen zu Sachvorlagen vorlegen und im Rahmen des bewilligten Budgets Anlässe organisieren.

Wer im Jungen Rat mitwirken möchte, muss zwischen 15 und 24 Jahre alt sein und Wohnsitz im Kanton haben.

Der junge rat (externer Link)