Lesung, 1. und 2.

Im Kanton Basel-Stadt kann jedes Gesetz zweimal beraten werden (wie in allen Schweizer Kantonen, aber im Unterschied zum Bundesparlament, welches dafür mit National- und Ständerat zwei Kammern hat). Die zweite Lesung ist dabei oft stärker von Kompromissen geprägt als die erste. Allerdings ist die Durchführung einer zweiten Lesung im Grossen Rat die Ausnahme.

Vorgeschrieben ist eine zweite Lesung für partnerschaftliche Geschäfte. Sie entfällt nur, wenn sich zwischen Grossem Rat und Landrat Basel-Landschaft keine Differenzen ergeben.

Gesetz | Partnerschaftliches Geschäft