Listen können von den Parteien oder Gruppierungen vor Wahlen mit der Parteibezeichnung und den Namen der Kandidierenden eingereicht werden. Es dürfen nur so viele Namen darauf stehen, wie in einem Wahlkreis Sitze zu vergeben sind.

Wahlberechtigte können ihre favorisierte Liste dann entweder unverändert einlegen oder kumulieren oder panaschieren.

Kumulieren | Panaschieren | Listenverbindung | Unterlistenverbindung | Wahlkreis