Minderheitsbericht

Ist in einer Kommission eine Minderheit von mindestens einem Viertel der Kommissionsmitglieder mit einem Mehrheitsbeschluss nicht einverstanden, so kann sie einen eigenen Bericht verabschieden, der die Minderheitsposition darlegt und einen Minderheitsantrag enthält. Dem Grossen Rat wird in diesem Fall ein Mehrheits- und ein Minderheitsbericht zu einem Geschäft vorgelegt.

Kommissionen | Minderheitsantrag