Zusammenarbeit der Parlamente von Basel-Stadt und Baselland

§ 4 der Kantonsverfassung lautet: "Der Kanton Basel-Stadt strebt ein kantons- und länderübergreifendes Zusammenwirken der Parlamente an und fördert hierfür die Entstehung gemeinsamer Institutionen."

Der Grosse Rat Basel-Stadt und der Baselbieter Landrat - sowie teilweise weitere Kantonsparlamente - stellen zur Überprüfung des Vollzugs bestimmter Staatsverträge seit einigen Jahren Interparlamentarische Kommissonen.

Die Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden legt für die beiden Parlamente – anders als für die Regierungen – keine Mindestanzahl jährlicher gemeinsamer Sitzungen fest. Die Büros und die Kommissionen des Grossen Rates und des Landrats sind aber befugt, regelmässig oder nach Bedarf gemeinsame Sitzungen abzuhalten.

Interparlamentarische Kommissionen

Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft