Die Tagesordnung ist die Übersicht über die an einer Sitzung zu behandelnden Traktanden. Die Tagesordnung des Grossen Rates wird jeweils etwa zehn Tage vor Beginn der Sitzung publiziert.

Zu Beginn der Ratssitzung wird die von der Präsidentin oder dem Präsidenten im Einvernehmen mit dem Regierungsrat aufgestellte Tagesordnung bereinigt. Hat der Grosse Rat die Tagesordnung genehmigt, kann nur mit einem Mehr von zwei Dritteln der Stimmen abgewichen werden.

Traktandum