Die Motion ist der verpflichtendste parlamentarische Vorstoss (eingeführt 1991) im Grossen Rat. Mit ihr kann ein Ratsmitglied oder eine ständige Kommission den Regierungsrat verpflichten, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Änderung der Verfassung oder zur Änderung eines bestehenden oder zum Erlass eines neuen Gesetzes oder eines Grossratsbeschlusses zu unterbreiten.

Motionen werden in einem zweistufigen Verfahren beschlossen: Die Motion kann dem Regierungsrat erst überwiesen werden, nachdem dieser - innert drei Monaten - schriftlich Stellung bezogen hat. Motionen, die keine Frist enthalten, sind spätestens innert vier Jahren zu erfüllen. Motionen können auch als weniger verpflichtenden Anzug überwiesen werden.

Anzug

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