Die Staatsrechnung ist eine Auflistung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Kantons Basel-Stadt für das vergangene Jahr. Der Grosse Rat beschliesst nach Prüfung durch seine Finanzkommission alljährlich im Juni über die vom Regierungsrat bis spätestens 15. April vorzulegende Rechnung.

Anders als beim Budget kann der Grosse Rat eine Rechnung nicht verändern.

Der Grosse Rat beschliesst sowohl über die Ertragsrechnung (enthält sämtliche laufende Aufwands- und Ertragspositionen ohne Investitionen über CHF 300'000) als auch über die Investitionsrechnung (enthält Ausgaben und Einnahmen für Investitionsvorhaben im Verwaltungsvermögen, die grösser als CHF 300'000 sind; Abschreibungen der Investitionen fliessen in die Ertragsrechnung).

Budget