Die Petition ist ein politisches Grundrecht, das allerdings weniger weit geht als eine Volksinitiative. Unabhängig vom Stimmrecht haben Personen (auch Ausländer oder Kinder) das Recht, schriftlich Bitten, Anregungen und Beschwerden an jede Behörde, also auch an den Grossen Rat, zu richten. Eine Mindestzahl für Unterschriften besteht nicht.

Die Petentinnen und Petenten haben Anspruch auf Beantwortung, in der Regel innert 18 Monaten. In der Regel wird eine Petition von der Petitionskommission des Grossen Rates behandelt. Gegenstand der Eingabe kann jede staatliche Tätigkeit sein.

Petitionskommission