Jedes Mitglied des Grossen Rates hat das Recht, zur Abwehr eines Angriffes gegen sich selbst oder gegen seine Fraktion eine kurze persönliche Erklärung abzugeben.
Jedes Mitglied des Grossen Rates hat das Recht, zur Abwehr eines Angriffes gegen sich selbst oder gegen seine Fraktion eine kurze persönliche Erklärung abzugeben.