In Form des Planungsanzugs kann der Grosse Rat, auf Antrag eines seiner Mitglieder oder einer ständigen Kommission, dem Regierungsrat eine Änderung in der regierungsrätlichen Planung beantragen.

Bis 2008 bezog sich der Planungsanzug auf den Politikplan. Seit 2009 legt der Regierungsrat seine langfristigen Ziele im alle vier Jahre erscheinenden Legislaturplan dar, die kurz- und mittelfristigen Ziele im jährlichen Bericht zum Budget. Der Planungsanzug bezieht sich nur noch auf letzteren. Beantragt werden kann eine Änderung der Schwerpunkte sowie eine Änderung der politischen Ziele pro Aufgaben- und Ressourcenfeld.

Der Grosse Rat entscheidet in der Budgetsitzung (im Dezember), ob der Planungsanzug an den Regierungsrat zur Stellungnahme bis zur Sitzung vor den Sommerferien überwiesen werden soll. Aufgrund der Stellungnahme entscheidet der Grosse Rat, ob der Planungsanzug an den Regierungsrat überwiesen werden soll. Spätestens innert zwei Jahren hat der Regierungsrat in einem Zwischenbericht Auskunft zu geben über den Stand der Bearbeitung und den mutmasslichen Zeitpunkt der Erfüllung.

Im Kanton Basel-Stadt gibt es den Planungsanzug seit 2005. Er wird allerdings selten genutzt.

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