Ziel einer Schuldenbremse ist es, ein Überschiessen der Ausgaben zu erschweren und die Staatsschulden stabil zu halten.

Im Kanton Basel-Stadt hat der Grosse Rat 2005 der Einführung einer Schuldenbremse zugestimmt. Die maximal zulässige Nettoschuldenquote des Kantons betrug in den ersten Jahren 7,5 Promille des Bruttoinlandprodukts (BIP) der Schweiz. 2010 beschloss der Grosse Rat entgegen dem Willen des Regierungsrates eine Senkung auf 6,5 Promille des Schweizer BIP.