Das Recht an Abstimmungen teilzunehmen. In Basel-Stadt besitzt das Stimmrecht bei Abstimmungen und Wahlen im Kanton und in den Gemeinden, wer das Schweizer Bürgerrecht besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in Kanton und Gemeinde politischen Wohnsitz hat und nicht entmündigt ist.

Die Einführung des Ausländerstimmrechts und des Stimmrechtsalters 16 ist in Basel-Stadt in den letzten Jahren abgelehnt worden.

Ausländerstimmrecht