Bei schriftlichen Wahlen des Grossen Rates bestimmt das Ratspräsidium ein Wahlbüro aus der Mitte des Rates. Dieses ermittelt das Wahlergebnis. In der Regel besteht ein Wahlbüro aus fünf Ratsmitgliedern.
Bei schriftlichen Wahlen des Grossen Rates bestimmt das Ratspräsidium ein Wahlbüro aus der Mitte des Rates. Dieses ermittelt das Wahlergebnis. In der Regel besteht ein Wahlbüro aus fünf Ratsmitgliedern.