Wahlen durch den Grossen Rat:

Der Grosse Rat wählt die Richterinnen und Richter des obersten Kantonsgerichts (Appellationsgericht), des Zivilgerichts, des Strafgerichts und des Sozialversicherungsgerichts. Weiter wählt es unter anderem die Leitung der Kantonalen Aufsichtsstelle für Datenschutz, der Ombudsstelle und der Finanzkontrolle sowie verschiedene Mitglieder in ratsexterne Gremien.

Bis 2015 wurden ordentliche sowie Ersatzrichterinnen und -richter unterschieden. Der Grosse Rat wählte die Ersatzrichter, die Richterinnen und Richter wurden durch das Volk gewählt. Nun wählt das Volk nur noch die Gerichtspräsidien.

Justiz | Datenschutz(beauftragter) | Ombudsstelle | Finanzkontrolle

Wahl des Grossen Rates:

Die Gesamterneuerungswahlen erfolgen alle vier Jahre nach dem Proporzwahlverfahren. Das (passive) Wahlrecht macht gewichtige Einschränkungen: So kennt der Grosse Rat eine Amtszeitbeschränkung. Weiter können sich aufgrund der Gewaltentrennung nicht alle Personen ins Parlament wählen lassen.

Amtszeitbeschränkung | Gewaltentrennung| Proporzwahlverfahren | Wahlrecht