Als Investitionsrechnung wird die Rechnung bezeichnet, die sämtliche Ausgaben und Einnahmen für Investitionsvorhaben im Verwaltungsvermögen enthält, die grösser als 300'000 Franken sind.
Als Investitionsrechnung wird die Rechnung bezeichnet, die sämtliche Ausgaben und Einnahmen für Investitionsvorhaben im Verwaltungsvermögen enthält, die grösser als 300'000 Franken sind.