Nichtzweckgebundener Aufwand und Ertrag

Als nicht zweckgebundener Aufwand (= Ausgaben) gilt z.B. der Zinsaufwand auf den Staatsschulden oder der Aufwand im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des Finanzvermögens. Als nicht zweckgebundener Ertrag gilt z.B. der allgemeine Steuerertrag, der Vermögensertrag, Liegenschaftserträge, der Anteil an Bundessteuern und die Nationalbankgewinne.

Nicht zweckgebundene Aufwand- und Ertragspositionen werden in einem separaten Buchungskreis dargestellt und sind für die Steuerung der betroffenen Dienststellen des Kantons nicht relevant.

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