Im Jahresbericht veröffentlicht der Regierungsrat (seit 2007) den Verwaltungsbericht und die Staatsrechnung für das verflossene Jahr gemeinsam.

Der Jahresbericht muss bis spätestens am 15. April bei der Finanzkommission und der Geschäftsprüfungskommission sein. Die Sachkommissionen können diesen beiden Kommissionen (fakultativ) einen Bericht beisteuern. Die Finanzkommission hat dem Grossen Rat bis Mitte Juni schriftlichen Bericht zur Staatsrechnung zu erstatten, die Geschäftsprüfungskommission bis spätestens Mitte September zum Verwaltungsbericht.

Verwaltungsbericht | Staatsrechnung

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Jahresberichte der Regierung