Einführungsgesetz

Einführungsgesetze sind kantonale Gesetze, in denen die Kantone die Ausführungsbestimmungen, die zur Umsetzung eines (bestehenden oder neuen) Bundesgesetzes durch die kantonale Verwaltung nötig sind, festlegen; u.a. Organisation und Zuständigkeit der Behörden sowie Verfahren vor denselben. So weit vom Bundesgesetzgeber zugelassen bzw. vorgesehen, können Kantone mit einem Einführungsgesetz auch ergänzendes materielles Recht setzen.

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