Der fünfköpfige Gerichtsrat ist das Justizverwaltungsorgan der baselstädtischen Gerichte. Er wurde 2016 im Zuge des neuen Gerichtsorganisationsgesetzes, das die Selbstverwaltung der Gerichte stärkt, geschaffen.

Der Gerichtsrat vertritt die Gerichte im Rahmen seiner Kompetenzen gegenüber dem Grossen Rat und dem Regierungsrat. Für gewisse Geschäfte hat er ein Rede- und Antragsrecht im Grossen Rat. So kann er dem Grossen Rat eine Änderung des Budgets der Gerichte im Rahmen des kantonalen Budgets beantragen.

Justiz / Judikative