Das absolute Mehr beschreibt bei einer Wahl, wie viele Stimmen eine Kandidatin bzw. ein Kandidat braucht, um gewählt zu werden. Es ist erreicht, wenn eine Person mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Gültig sind die Wahlzettel, die den Namen einer wählbaren Person enthalten oder leer eingelegt wurden.

Im Grossen Rat gilt bei Wahlen für den ersten und zweiten Wahlgang das absolute Mehr, im dritten Wahlgang entscheidet das relative Mehr.

Relatives Mehr | Majorzwahlverfahren