«500 Joor zämme»: Riehen bestimmt seit 1859 über die Stadt mit

Als schweizweites Unikum können die Vertreterinnen und Vertreter von Riehen und Bettingen im Grossen Rat über Vorlagen abstimmen, die eigentlich nur die Stadt betreffen. Im 19. Jahrhundert schien Basel die Stimmkraft der kleinen Landgemeinden vernachlässigbar.

Am Basler Rathaus hängen die Fahnen von Bettingen, Basel und RiehenBeflaggtes Rathaus. Foto: Kanton Basel-Stadt

Kommendes Wochenende feiern Riehen und Basel das Fest «500 Joor zämme» – Riehen kam 1522 zu Basel. Im Grossen Rat kann Riehen (wie Bettingen und einst Kleinhüningen) seit 1859 über kantonale und städtische Vorlagen mitbestimmen. Damals wurde der Grosse Stadtrat, das Stadtparlament, dem Grossteil seiner Aufgaben enthoben; auch manche Entscheide über die Stadt fielen nun im Grossen Rat, dem bisher reinen Kantonsparlament.

Stadt erachtete Ausstandspflicht für unnötig

1875, anlässlich der Verfassungsrevision, die das «Ratsherrenregiment» beseitigte, wurde der Grosse Rat gänzlich zum Kantons- und Stadtparlament. Eine Ausstandspflicht für Landgemeindevertreter einzuführen wurde zwar diskutiert, aber nicht für nötig erachtet. «Wir geben zu, dass etwas Abnormes darin liegt, wenn die Vertreter der Landgemeinden über Municipalangelegenheiten der Stadt mitbeschliessen», schrieb die grossrätliche Verfassungskommission in ihrem Bericht. Allerdings sehe man in dieser «kleinen Unregelmässigkeit keine praktischen Übelstände».

Die Bedeutung der Sache schien gering, würden die Landgemeinden doch bevölkerungsmässig nicht in gleichem Masse zunehmen wie die Stadt, so die Annahme. Was für lange Zeit zutraf. Unterdessen haben die Vertreterinnen und Vertreter von Riehen und Bettingen allerdings längst «Fraktionsstärke» erreicht.

Einsitz im Grossen Rat ist seit 1889 garantiert

Das Recht jeder Landgemeinde auf mindestens ein Mitglied im Grossen Rat ist seit 1889 verfassungsmässig verankert. 1914, nach der Neueinteilung des Kantons in noch fünf statt elf Wahlkreise, standen Riehen gemäss Volkszählung drei der 130 Grossratssitze zu. 1950 konnte das zur Vorstadt heranwachsende Riehen schon sechs Sitze besetzen, 2005, vor der Verkleinerung des Grossen Rats auf 100 Mitglieder, hatte es 14 Sitze zugut. Aktuell sind es 11 Sitze. Bettingen hat einen Sitz.

 

Quellen: Grossratsprotokoll 18.1.1875 (Bericht der Verfassungskommission); Riehen - Geschichte eines Dorfes, 1972.