Kein «Ich gelobe es!» in Basel

Anlässlich der Bundesratswahlen haben im Bundeshaus zwei neue Bundesratsmitglieder feierlich den Eid oder das (religionsneutrale) Gelöbnis abgelegt. Der Grosse Rat kennt, anders als der Bundesrat, das Bundesparlament und die meisten Kantonsparlamente, kein Amtsgelübde. Er hat es 1876 ersatzlos abgeschafft. Versuche, den Eröffnungssitzungen des Grossen Rates mit einem Gelübde wieder mehr Feierlichkeit einzuhauchen, scheiterten mehrfach.

bundesschwur eid schauplatzEid auf den Beitritt Basels zur Eidgenossenschaft: Wandbild im Grossratssaal

In der einen oder anderen Art mussten die Basler Volksvertreter während Jahrhunderten einen Amtsschwur leisten. Im Dezember 1876 aber beschloss der Grosse Rat dessen Abschaffung. Die Freisinnigen, die gerade erst an die Macht gelangt waren, setzten sich durch. Zur Modernisierung des Staatswesens, die sie vorantrieben, gehörte die Entflechtung von Staat und Kirche. Dies geschah auch mit Verweis auf die neue Bundesverfassung von 1874, wonach niemand zur Vornahme einer religiösen Handlung gezwungen werden dürfe. Geschwört wird seither im Grossratssaal nur noch bildlich, auf dem Wandbild von Emil Schill, das den Bundesschwur von 1501 auf dem Marktplatz zeigt.

Versuche, das Gelübde auf die Verfassung und Amtspflichten wieder einzuführen scheiterten im Grossen Rat wiederholt. Glaubten die einen, dass es dem Parlament Ansehen und Würde verschaffen würde, sahen andere darin einen längst überlebten Zopf. Der letzte (erfolglose) Vorstoss datiert von 2011.

Unterschiedliche Eides- und Gelübdeformeln

Bei Bund und Kantonen finden sich unterschiedliche Eides- und Gelübdeformeln. Der Bund kennt zwei Möglichkeiten: Wer den Eid («Ich schwöre es») ablegt, schwört «bei Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.» Beim Gelübde («Ich gelobe es») entfällt der Verweis auf den Allmächtigen, ausserdem werden keine Schwurfinger erhoben.

Verschiedene Kantonsparlamente wie beispielsweise Bern, Luzern oder Zug kennen ebenfalls sowohl Eid wie Gelübde. Der Zürcher Kantonsrat oder beispielsweise der Baselbieter Landrat hingegen kennen nur das Gelübde. Neben dem Basler Parlament kommt jenes von Appenzell Innerrhoden ganz ohne feierliches Bekenntnis aus.

Text: Eva Gschwind