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Teilrevision Museumsgesetz: Die Bildungs- und Kulturkommission setzt eine Arbeitsgruppe ein



Die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) des Grossen Rates hat beschlossen, zur Vertiefung gewisser Aspekte im Zusammenhang mit dem Ratschlag zur Teilrevision Gesetz über die Museen des Kantons Basel-Stadt (Museumsgesetz) eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Die Arbeitsgruppe soll ihre Arbeit bis spätestens nach den Sommerferien abschliessen.

Der Ratschlag zum Museumsgesetz wurde der BKK am 9. September 2020 zur Beratung überwiesen. Nachdem sich die BKK in der Legislatur 2017-2021 bereits eingängig mit dem Ratschlag beschäftigt und die Geschäftsprüfungskommission ihren Mitbericht zuhanden der BKK überreicht hat, hat die BKK in der neuen Zusammensetzung dem federführenden Präsidialdepartement nochmals eine Vielzahl an Fragen gestellt. Damit diese Fragen geklärt werden und die Erkenntnisse in die Gesetzesrevision einfliessen können, hat das Präsidialdepartement, in Abstimmung mit den Museumsdirektionen und den Museumskommissionen, vorgeschlagen, eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzusetzen. Der Vorsitz der Arbeitsgruppe obliegt der BKK. Die Kommission ist bestrebt, die Arbeit am Gesetz bis nach den Sommerferien abzuschliessen.

 

Webmitteilung Bildungs- und Kulturkommission