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WAK präsentiert Kompromissvorschlag für die Vereinfachung der Grundstückgewinnsteuer



Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates hat einen zweiten Bericht zur Umsetzung der Motion Zappalà zur Vereinfachung der Grundstückgewinnsteuer verabschiedet. Es ist ihr gelungen, eine Steuersatzkurve zu definieren, die neben der verlangten Vereinfachung auch den erwünschten hohen Spekulationsschutz bietet und gleichzeitig die bisherigen Steuerbelastungen und -erträge nicht zu stark verändert.

Der Grosse Rat hatte sich im März 2021 für eine Vereinfachung der Grundstückgewinnsteuer und die Vorverlegung des Realwerts von 1977 auf 2001 ausgesprochen. Der Grosse Rat wies die Revision des Steuergesetzes jedoch an die WAK zurück, nachdem aufgezeigt werden konnte, dass die von der Regierung vorgeschlagene Neuregelung insgesamt zu einer erheblichen steuerlichen Mehrbelastung geführt hätte. Dies war mit der Zielsetzung der Motion nicht vereinbar. Wie sich weiter herausstellte, lag den Berechnungen der Regierung ein Ansatz zugrunde, der die Liegenschaftspreise auf dem aktuellen Wert einfror und somit von der unrealistischen Annahme ausging, dass im Immobilienmarkt künftig keinerlei Preisentwicklungen stattfinden würden. Der Kommission ist es nach intensiver Auseinandersetzung mit den Berechnungsmodellen nun gelungen, einen Vorschlag auszuarbeiten, der allen Anforderungen Rechnung trägt. 

Der Grosse Rat behandelt das Geschäft in der März-Sitzung.

Sie finden den Bericht hier:

Bericht der Wirtschafts- und Abgabekommission betr. Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern vom 12. April 2000 (Steuergesetz)

 

Mitteilung der WAK