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Finanzkommission bewilligt dringlichen Ukraine-Nachtragskredit



Die Finanzkommission des Grossen Rates hat einstimmig einen dringlichen Nachtragskredit von 1,46 Mio. Franken für humanitäre Hilfe an die Ukraine und benachbarte Staaten bewilligt. Es geht um medizinisches Schutzmaterial.

Gemäss Finanzhaushaltgesetz (§ 26 Abs. 1 lit. c) kann die Finanzkommission bei dringlichen Vorhaben einer vom Regierungsrat beantragten Ausgabenbewilligung im Namen des Grossen Rates zustimmen; dies bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. Franken.

Der Antrag an die Finanzkommission für einen dringlichen Nachtragskredit hat Seltenheitscharakter. Seit der Revision des Finanzhaushaltgesetzes im Jahr 2012 ist es der erste.

Der Beschluss der Finanzkommission wird dem Grossen Rat in der Maisitzung zur Kenntnis vorgelegt.

Sie finden den Beschluss hier: Dringlicher Nachtragskredit betreffend «Bewilligung von Ausgaben für die Lieferung von medizinischem Schutzmaterial an die Ukraine und benachbarte Staaten»

 

Webmitteilung Parlamentsdienst