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Gewerbekehricht: UVEK will Entsorgungsmonopol für Tiefbauamt



Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) des Grossen Rats hat ihren Bericht zur Umsetzung des Entsorgungsmonopols bei Gewerbekehricht verabschiedet. Sie beantragt mit 10 zu 3 Stimmen, das Tiefbauamt als einzigen stadtweiten Anbieter für die Entsorgung von nicht betriebsspezifischem Gewerbekehricht vorzusehen. Es geht um Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen.

Im Juni 2020 hatte eine Mehrheit des Grossen Rates eine rein private Entsorgung des nicht betriebsspezifischen Gewerbekehrichts von Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen verlangt. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, drei private Anbieter zu konzessionieren - je einen pro Wahlkreis. Die UVEK beantragt dem Grossen Rat nun, auf seinen Entscheid vom Juni 2020 zurückzukommen. 

Heute wird der nicht betriebsspezifische Gewerbekehricht von Unternehmen mit weniger als 250 Vollzeitstellen in Basel von der Stadtreinigung sowie von vier bis fünf privaten Entsorgern eingesammelt. Für die Zukunft macht die Bundesverordnung eine Monopolvorgabe. Die UVEK stellt fest, dass das Einsammeln des Abfalls aus privaten Haushalten (Bebbisäcke) teurer würde, dürfte die Stadtreinigung keinen nicht betriebsspezifischen Gewerbekehricht mehr einsammeln. Sie will deshalb der vom Regierungsrat beantragten wiederkehrenden Ausgabe von 647'000 Franken für den geschätzten Synergieverlust nicht folgen. Stattdessen fordert die UVEK, dass die Stadtreinigung die Dienstleistung künftig als Monopolistin wahrnimmt und beantragt dafür jährlich wiederkehrend 1,4 Mio. Franken.

Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Dezembersitzung behandeln.

Sie finden den Bericht hier:

Bericht der UVEK zum Ausgabenbericht Umsetzung des Entsorgungsmonopols bei Gewerbekehricht gemäss VVEA (Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen)

 

Webmitteilung Parlamentsdienst