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UVEK: Stilllegung des Gasnetzes im IWB-Gesetz bis 2037



Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) hat ihren Bericht zur Teilrevision des IWB-Gesetzes verabschiedet. Der Regierungsrat beantragt mit seinem Ratschlag vom Dezember 2021 den Ausstieg aus der erdgasbasierten Wärmeversorgung bis 2040. Weil der Ausbau der Fernwärme das Zieljahr 2037 verfolgt und die Stimmbevölkerung inzwischen den Gegenvorschlag zur Klimagerechtigkeitsinitiative angenommen hat (Netto-Null bis 2037), beantragt die UVEK einstimmig, für die Stilllegung des Gasnetzes im Kantonsgebiet das Zieljahr 2037 festzulegen. 

In Zusammenarbeit mit dem Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt hat die UVEK eine Ausnahmeklausel erarbeitet. Sie sieht vor, dass in Bereichen des Fernwärmeversorgungsgebiets, in denen bis 2037 die Abgabe von Fernwärme noch nicht möglich wäre, der Regierungsrat auf Antrag der IWB eine zeitlich befristete Ausnahme beschliessen kann. 

Im ausserkantonalen Versorgungsgebiet schlägt der Regierungsrat die Beendigung der Erdgasversorgung möglichst bis 2050 vor. Die UVEK beantragt eine Präzisierung, wonach die IWB nicht nur darauf hinwirken sollen, dass die Erdgasversorgung zur Wärmeerzeugung ausserhalb des Kantonsgebiets bis spätestens 2050 «eingestellt werden kann», sondern dass sie bis zu diesem Zeitpunkt «beendet wird». Die Kommission erwartet damit von den IWB, dass sie mit den Konzessionsgemeinden aktiv im Gespräch bleiben und sie bei ihrem Weg in die erneuerbare Energieversorgung aktiv unterstützen. Sollte nach 2050 in den Konzessionsgemeinden weiterhin Gas benötigt werden, so wird die Option offengehalten, dass die IWB Gas auf Basis von erneuerbaren Quellen ausliefern dürfen, um die Verträge einhalten zu können.

Der Grosse Rat behandelt die Vorlage in der Januarsitzung.

Sie finden den Bericht hier:

Bericht der Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission zum Ratschlag betr. Teilrevision des Gesetzes über die Industriellen Werke Basel (IWB-Gesetz) vom 11. Februar 2009 zur Anpassung des Gasversorgungsauftrags

 

Webmitteilung des Parlamentsdiensts