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BRK will keine speziellen Nutzungspläne für beliebte Veranstaltungsplätze



Die Bau- und Raumplanungskommission (BRK) beantragt dem Grossen Rat einstimmig, nicht auf die Regierungsvorlage betreffend spezieller Nutzungspläne für die wichtigsten Veranstaltungsplätze der Stadt einzutreten. Die Kommission kommt zum Schluss, dass das neue Instrument keinen Mehrwert bringt gegenüber den bisherigen Bespielungsplänen, die sich bewährt hätten. Der Regierungsrat hat spezielle Nutzungspläne für den Barfüsserplatz/Theaterplatz, Kasernenareal, Marktplatz, Münsterplatz, Oberer Rheinweg, Schützenmattpark und Unterer Rheinweg vorgelegt

Das Instrument der speziellen Nutzungspläne (SNUP) ist 2013 mit einer Kann-Formulierung im Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raums geschaffen worden. Mit den SNUP soll erstmals der Grosse Rat den Rahmen definieren, innerhalb dessen die Allmendverwaltung Veranstaltungen auf Basels beliebtesten Veranstaltungsplätzen bewilligt. Im Vordergrund steht, an wie vielen Tagen im Jahr welche Art von Veranstaltungen auf welchen Plätzen stattfinden können. 

Die BRK erachtet die Umstellung von den bisherigen Bespielungsplänen zu SNUP aus rechtlicher Sicht grundsätzlich als folgerichtig, da mit den SNUP eine formelle Geetzesgrundlage geschaffen würde. Die Regierungsvorlage bringe aber keinerlei Praxisänderung. Der einzig messbare Gewinn von SNUP sei demnach eine erhöhte demokratische Legitimation durch die Debatte im Grossen Rat und der dem Referendum unterstehenden Grossratsbeschlüsse. Die aktuelle Handhabung mit den Bespielungsplänen habe sich als Praxis etabliert, sei weitgehend akzeptiert und solle deshalb beibehalten werden. Die Einführung von SNUP könnte dagegen Unsicherheiten und namentlich auch Referenden gegen einzelne Grossratsbeschlüsse zu SNUP nach sich ziehen. Auch die Allmendverwaltung heisst die Fortführung der bisherigen Praxis ausdrücklich gut.

Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Bündelitagsitzung behandeln.

Sie finden den Bericht hier:

Bericht der Bau- und Raumplanungskommission zum Ratschlag betr. Spezielle Nutzungspläne für den öffentlichen Raum; Festsetzung spezieller Nutzungspläne sowie Abweisung von Einsprachen im Bereich Barfüsserplatz/Theaterplatz, Kasernenareal, Marktplatz, Münsterplatz, Oberer Rheinweg, Schützenmattpark und Unterer Rheinweg

 

Webmitteilung Parlamentsdienst