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Die revidierte Geschäftsordnung des Grossen Rates ist in Kraft



Seit dem 1. August 2023 ist die revidierte Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) in Kraft. Sie bringt diverse Präzisierungen zu Begrifflichkeiten und Abläufen. Neu ist der Begriff «Session», den auch das Bundesparlament und andere Kantonsparlamente kennen. Eine Session besteht aus den Grossratstagen eines Monats.

Weitere GO-Änderungen betreffen beispielsweise die Geheimhaltung. So wird präzisiert, dass die Kommissionspräsidien der Oberaufsichtskommissionen und parlamentarischer Untersuchungskommissionen sich ohne Rücksprache mit der jeweiligen Kommission über die Geschäfte in den Oberaufsichtskommissionen und parlamentarischen Untersuchungskommissionen austauschen dürfen. Der Informationsaustausch unterliegt der Vertraulichkeitsstufe des jeweiligen Geschäfts. Betreffend Spezialkommissionen wird präzisiert, dass solche über den Legislaturwechsel hinweg bestehen können.

Digitale Teilnahme an Abstimmungen erst ab 2025

Die wichtigste Neuerung der GO-Revision, die Möglichkeit der digitalen Teilnahme an Abstimmungen im Plenum, tritt erst auf die nächste Legislatur (Februar 2025) in Kraft. Ab dann dürfen Grossratsmitglieder in Krisensituationen wie einer Pandemie, aber auch während dem Mutter- und Vaterschafts- bzw. Adoptionsurlaub und während längerer Krankheit von extern abstimmen. In Form einer Kontingentlösung werden die Ratsmitglieder ausserdem während maximal vier Sitzungstagen pro Legislatur aufgrund von weiteren Gründen digital teilnehmen können (z.B. berufliche Abwesenheit, Wehrpflicht).

Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates

 

Webmitteilung Parlamentsdienst