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BKK begrüsst bessere gesetzliche Grundlage für Tagesstrukturen und Ferienangebote



Die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) des Grossen Rates äussert Zustimmung zu einer Änderung des Schulgesetzes betreffend familienergänzenden Tagesstrukturen und Ferienangeboten.

Die vom Regierungsrat beantragten Änderungen des Schulgesetzes konkretisieren den grundrechtlichen Anspruch, wonach Eltern eine Tagesbetreuungsmöglichkeit angeboten wird. Neu sollen die Tagesstrukturen überdies im Schulrat vertreten sein. Verbesserungen geben soll es schliesslich für im Kanton wohnhafte Kinder, die eine Privatschule besuchen. Sie können bislang nicht von Beiträgen für Ferienangebote profitieren.

Die Änderungen gehen auf drei parlamentarische Vorstösse zurück. Die BKK begrüsst, dass verschiedene Aspekte der Tagesstrukturen, die bis anhin auf Verordnungsebene geregelt wurden, nun gesetzlich verankert werden. Sie stimmt der Gesetzesänderung mit 11 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung zu.

Der Grosse Rat behandelt die Vorlage in der Märzsession. 

Sie finden den Bericht hier:

Bericht der Bildungs und Kulturkommission zum Ratschlag zur Anpassung des Schulgesetzes vom 4. April 1929

 

Mitteilung des Parlamentsdiensts