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GSK stimmt Massnahmen des Sozialen Wohnens zu



Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) stimmt einstimmig vier Massnahmen im Bereich "Soziales Wohnen" im Kanton zu und damit verbunden Ausgaben von 4,46 Mio. Franken (2024-2027).

Im Fokus stehen Menschen mit besonders schwieriger Lebenssituation, etwa Suchtkranke, Menschen mit physischen oder psychischen Problemen oder Obdachlose. Der Regierungsrat beantragt Ausgaben für den Betrieb einer Kompetenzstelle Soziales Wohnen, für die Finanzierung unterstützender Massnahmen wie etwa Mietzinsgarantien und für die Durchführung der Angebote Housing First und Housing First Plus. Aufgrund einer Volksinitiative ist in der Basler Verfassung seit 2019 das Recht auf Wohnen verankert.

Die GSK hält im Bericht Wünsche und Erwartungen fest, die sie mit der Umsetzung der Massnahmen verbindet.

Der Grosse Rat behandelt die Vorlage in der Märzsession.

Sie finden den Bericht der GSK hier:

Bericht der GSK zum Ratschlag betr. Soziales Wohnen Basel-Stadt

 

Webmitteilung Parlamentsdienst